Rohmaterial-/Zutatenänderungen
Jeder freigegebene Lieferant der Martin Braun Backmittel und Essenzen KG verpflichtet sich, jede Änderung hinsichtlich der an Martin Braun gelieferten Rohmaterialien / Zutaten vor Produktionsaufnahme mitzuteilen und diese immer durch Martin Braun freigeben zu lassen, soweit sich hierdurch Änderungen nachfolgender verbindlichen Angaben ergeben:
1. Rohstoffbeschaffenheit
- potenzielle Allergene
2. Rohstoffeigenschaften
- Veränderung der sensorischen und oder chemisch-physikalischen Parameter
- Nährwertangaben
3. Rohstoffzusammensetzung
- Zutatenlisten (bzw. generelle Zusammensetzung mit und ohne Deklarationsveränderungen)
Ohne Zustimmung von Martin Braun dürfen keine Änderungen am Rohstoff vorgenommen werden.