Rohmaterial-/Zutatenänderungen


Jeder freigegebene Lieferant der Martin Braun Backmittel und Essenzen KG verpflichtet sichjede Änderung hinsichtlich der an Martin Braun gelieferten Rohmaterialien / Zutaten vor Produktionsaufnahme mitzuteilen und diese immer durch Martin Braun freigeben zu lassen, soweit sich hierdurch Änderungen nachfolgender verbindlichen Angaben ergeben:

1. Rohstoffbeschaffenheit

  • potenzielle Allergene

2. Rohstoffeigenschaften

  • Veränderung der sensorischen und oder chemisch-physikalischen Parameter
  • Nährwertangaben

3. Rohstoffzusammensetzung

  • Zutatenlisten (bzw. generelle Zusammensetzung mit und ohne Deklarationsveränderungen)

Ohne Zustimmung von Martin Braun dürfen keine Änderungen am Rohstoff vorgenommen werden.